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Peggy Lomb

Tätigkeitsgebiete

Peggy Lomb berät als Fachanwältin für Arbeitsrecht nationale und internationale Mandanten in allen Bereichen des Arbeits- und Dienstvertragsrechtes, insbesondere in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsrechts, bei der Gestaltung von Dienst- und Arbeitsverträgen für Organe, Führungskräfte und Arbeitnehmer, bei der Gestaltung von Auflösungsvereinbarungen, im Kündigungsschutzrecht sowie im Konfliktmanagement. Sie begleitet Unternehmen bei allen arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Betriebsänderungen, Betriebsübergängen, Sanierungs- und Restrukturierungsvorhaben und vertritt Mandanten gerichtlich und außergerichtlich.

Zur Person

Peggy Lomb absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und an der Universität Bielefeld ausgebildete Mediatorin. Ihre anwaltliche Laufbahn begann sie 1997 als Rechtsanwältin bei der Sozietät CMS Hasche Sigle. 2002 wechselte sie zu GGV Grützmacher/Gravert/Viegener und 2005 zur Sozietät Franz & Häberer. Seit Februar 2011 ist sie als Rechtsanwältin bei Aderhold & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH tätig, seit April 2011 Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Peggy Lomb ist Lehrbeauftragte der Staatlichen Studienakademie Leipzig/Berufsakademie Sachsen.

Pressemitteilungen
Aufsätze & Anmerkungen

Abberufung von Datenschutzbeauftragtem aus wichtigem Grund möglich

Arbeits- und Sozialrecht Abberufung von Datenschutzbeauftragtem aus wichtigem Grund möglich (EuGH v. 9.2.2023 - C-453/21) EWiR 16/2023, 505-506

Massenentlassungsanzeige auch bei krankheitsbedingten Kündigungen erforderlich

Beitrag von Rechtsanwalt Dirk Helge Laskawy und Rechtsanwältin Peggy Lomb zum Urteil des LAG Düsseldorf vom 15.10.2021 in EWiR 6/2022, Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht S. 188.

Corona: Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verlängert

Bis zum 31. März 2021 kann die Arbeitsunfähigkeit weiter telefonisch festgestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kurzarbeitergeld rückwirkend ab 1. März 2020

Wir haben eine Reihe an nützlichen Downloads für Sie zusammengestellt, in denen sie wichtige Informationen zu den neuen Regelungen für das Kurzarbeitergeld erhalten. Die Downloadliste finden Sie hier.

Krankschreibung nun telefonisch möglich

Für bis zu sieben Tage können sich Arbeitnehmer ab sofort telefonisch von ihrem Arzt krankschreiben lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Tarifliche Verfallklausel und Urlaubsabgeltungsanspruch

Wer zu spät kommt, den bestraft die Ausschlussfrist (LAG Nürnberg vom 29. Mai 2019 – 4 Sa 1/19). Alles zur Entscheidung und den Sachverhalt sowie einen Tipp von uns finden Sie hier.

Veröffentlichungen
Veranstaltungen