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Prof. Dr. Lutz Aderhold

Tätigkeitsgebiete

Lutz Aderhold berät mit Leidenschaft und Professionalität seit über 42 Jahren in allen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Erbrechtes, bei M&A-Projekten, Unternehmensnachfolgen und Stiftungsthemen. Aufgrund der engen interdisziplinären Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern/Steuerberatern und Unternehmensberatern der Aderhold-Gruppe werden die Fragestellungen nicht nur rechtlich, sondern ganzheitlich mit ihren betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bezügen beantwortet. Aufgrund seiner interdisziplinären Beratung ist Lutz Aderhold gefragtes Mitglied in Aufsichtsgremien von Unternehmen verschiedener Branchen, insbesondere bei Familienunternehmen. Lutz Aderhold ist gleichsam mit anspruchsvoller Prozessführung als auch mit herausfordernder außergerichtlicher Konfliktlösung befasst. Er hat in zahlreichen komplexen Schiedsgerichtsverfahren mitgewirkt, als Beisitzer und zum Teil auch als Obmann, und zahlreiche auch pressewirksame Großprozesse geführt.

Lutz Aderhold versteht sich als kompetenter Dienstleister seiner unternehmerischen Mandanten, deren Fragen und Probleme schnell, verständlich und mit persönlicher Empathie beantwortet werden.

Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Honorarprofessor an der Universität Münster ist Lutz Aderhold in der Lage, anspruchsvolle rechtliche Themen auch auf wissenschaftlichem Niveau zu bearbeiten.

Zur Person

Lutz Aderhold hat Rechtswissenschaft an der Universität Köln studiert und dort sein erstes juristisches Staatsexamen abgelegt. Im Anschluss war er Assistent bei Prof. Dr. H.P. Westermann an der Universität Bielefeld. Dort hat er mit der veröffentlichten Dissertation „Das Schuldmodell der BGB-Gesellschaft“ promoviert und im Jahr 1980 sein zweites Staatsexamen abgelegt.

Im Jahr 2000 gehörte Lutz Aderhold zu den Gründungsgesellschaftern der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Im Jahr 2009 ist Lutz Aderhold von der Universität zu Münster in Anerkennung seiner Lehrtätigkeit an der Universität zum Thema „Vertragsgestaltung und Wirtschaftsrecht“ zum Honorarprofessor ernannt worden.

Im Jahr 2021 ist Lutz Aderhold von Freunden, Kollegen und Weggefährten durch die Übergabe einer Festschrift mit dem Titel „Streit und Streitvermeidung in Familienunternehmen“ geehrt worden.

Mitgliedschaften
  • Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS)
  • Bankrechtlichen Vereinigung
  • Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht & Sanierung im Deutschen Anwaltverein
Pressemitteilungen
Aufsätze & Anmerkungen

„Der lange Arm des Aufsichtsrates – Anwendungsprobleme bei § 112 AktG und ihre Rechtsfolgen“

in: Festschrift Heribert Heckschen, 2024, S. 1 ff.

Veröffentlichungen

Aderhold/Koch/Lenkaitis, Vertragsgestaltung, 4. Auflage 2021

Kommentierung der §§ 741-758, 1008-1011 BGB

in: Erman, Kommentar zum BGB, 16. Auflage 2020

Handbuch der Personen(-)gesellschaften, herausgegeben von Westermann/Wertenbruch (Mitautoren), Mitarbeit bis 2014

Aderhold/Wiese, Zahlungsverkehr, 2012

Saenger/Aderhold/Lenkaitis/Speckmann, Praxishandbuch Handels- und Gesellschaftsrecht, 2. Auflage, 2011

Handbuch der Personengesellschaften, bearbeitet von Westermann u.a. (Mitautor), Mitarbeit bis 2014

Widersprüche im Einzugsermächtigungsverfahren und in der Dogmatik des Bereicherungsausgleiches

in: Festschrift H.P. Westermann, 2008, S. 3 ff.

Widersprüche im Einzugs(-)ermächti(-)gungsverfahren und in der Dogmatik des Bereicherungs(-)ausgleiches

in: Festschrift H.P. Westermann, 2008, S. 3 ff.

Culpa in contrahendo beim Unternehmenskauf

DStR 1991, 844 f.

Das Schuldmodell der BGB-Gesellschaft, 1981