No-Poaching-Absprachen im Kartellrecht – Unterschätzte Gefahr für Unternehmen?
David Betthaus
Tätigkeitsgebiete
David Betthaus berät schwerpunktmäßig auf den Gebieten des deutschen und europäischen Kartellrechts sowie des Gesellschaftsrechts.
Zur Person
David Betthaus ist seit Mai 2024 für die Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig.
Seit 2023 ist Herr Betthaus Rechtsanwalt und war zunächst in einer auf das Gesellschaftsrecht spezialisierten Kanzleiboutique tätig. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster.