Dr. Christian Hoppe
Tätigkeitsgebiete
Die Beratungsschwerpunkte von Christian Hoppe liegen in den Bereichen Bankrecht, strukturierte Finanzierungen, Sanierungs- und Restrukturierungsfinanzierungen und Gesellschaftsrecht.
Zur Person
Christian Hoppe studierte von 1991 bis 1996 Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. Er promovierte zu den „Rechtsgrundlagen und Grenzen ungeschriebener Pflichten des Steuerberaters im Steuerstrafrecht und Steuerbußgeldrecht“ bei Prof. Dr. Ellen Schlüchter in Bochum. Seine anwaltliche Laufbahn begann er 2000 bei Menold & Aulinger und wechselte dann als Rechtsanwalt und Partner zu Aderhold & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH, seit April 2011 Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Christian Hoppe ist Mitglied der Bankrechtlichen Vereinigung.
Mitgliedschaften
- Bankrechtlichen Vereinigung
- Deutsch-Israelische Gesellschaft e.V.
- Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark e.V.
Aufsätze & Anmerkungen
Veröffentlichungen
Kommentierung, HGB, Schwerdtfeger/Wachter, Gesellschaftsrecht, Kommentar, 4. Auf. 2025
Kommentierung, GbR, Handbuch des Gesellschaftsrechts, 2. Aufl. 2011
Kommentierung, OHG und GenR (gemeinsam mit Dr. Lehleiter), Kompaktkommentar Gesellschaftsrecht, 2. Aufl. 2011
Zwangsvollstreckung aus einer formularmäßigen Unterwerfungserklärung - Roma lo cuta, causa finita?
BKR 2010 §§ 238 ff.
Zwangsvollstreckung aus einer formularmäßigen Unterwerfungserklärung – Roma lo cuta, causa finita?
BKR 2010 §§ 238 ff.
Das Kind nicht mit dem Boden ausschütten – Warum die freie Abtretbarkeit von Kreditforderungen nicht zur flächendeckenden Unwirksamkeit von Unterwerfungserklärung unter die sofortige Zwangsvollstreckung führt
BKR 2008, 363 ff.
Der Umgang der akzessorischen Gesellschafterhaftung in Fällen quotaler Haftungsbegrenzung
BKR 2008, 323 ff.
Die Haftung des Bankverantwortlichen bei der Kreditvorgabe
BKR 2007, 178 ff.